1. Der Grundbeitrag, die Aufnahmegebühr und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Gebühren sowie Abteilungsbeiträge legt die jeweilige Abteilung in Rücksprache mit dem Vorstand fest. Sie sind den Mitgliedern bei Eintritt in die Abteilung bekannt zugeben. Die festgesetzten Beträge treten am 01.01.2016 in Kraft.

Grundbeitrag

Kinder bis 4 Jahrebeitragsfrei
Kinder (ab 5. Lebensjahr) und Jugendliche Erwachsene84,00 €
Erwachsene120,00 €
Passive Mitgliedschaft (auf Antrag) 30,00 €

Aufnahmegebühr:

Kinder und Jugendliche7,00 €
Erwachsene10,00 €

Familienbeitrag:

(ab zwei zahlenden Erwachsenen und zwei Kindern)350,00 €

Der Grundbeitrag ist jeweils im Januar eines jeden Jahres fällig.

Mitglieder, die sich nicht mehr sportlich betätigen wollen, bieten wir als Förderer des Vereins, auf schriftlichen Antrag, die Passive Mitgliedschaft an.

Über weitere Beitragsermäßigungen bzw. Beitragsbefreiungen sowie Änderungen der Fälligkeit des Grundbeitrages in Einzelfällen (Härtefälle) entscheidet der Vorstand gemeinsam mit dem jeweiligen betroffenen Abteilungsvorstand nach schriftlichem, zu begründendem Antrag.

  1. Der Familienbeitrag muss beantragt und ggf. durch Vorlage entsprechender Unterlagen nachgewiesen werden.
  2. Veränderungen der persönlichen Angaben sowie der Bankverbindung sind dem Vorstand unverzüglich mitzuteilen.
  3. Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch Einzugsverfahren im Januar jeden Jahres. Einzüge sind nur vom Girokonto möglich. Die entstehenden Mehrkosten bei nicht mitgeteilter Änderung der Bankverbindung werden dem Mitglied in Rechnung gestellt.
  4. Mitgliedern, die nicht am Einzugsverfahren teilnehmen, wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von € 5,00 berechnet. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von EUR 5,00 erhoben. Beitragskonto: IBAN DE71 7025 0150 0270 3627 00, BIC BYLADEM1KMS, Kreissparkasse München-Starnberg-Ebersberg
  5. Bei unterjährigem Vereinseintritt ist der Grundbeitrag jeweils anteilig für den Rest des Kalenderjahres zu entrichten. Für den Monat des Eintritts ist der volle Monatsbeitrag zu entrichten.
  6. Der Vereinsaustritt ist nur entsprechend §4 Ziffer 6a der Satzung möglich (zum Ende des Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von drei Wochen).
  7. Gültig ab 02.01.2016

Die Beitragsordnung kann hier heruntergeladen werden.