Erneuter Vandalismus im Sportpark Grasbrunn
Erneuter Vandalismus im Sportpark Grasbrunn

Erneuter Vandalismus im Sportpark Grasbrunn

Erneuter Vandalismus im Sportpark Grasbrunn

Der folgende Artikel erschien ursprünglich auf Grasbrunn Aktuell.

In der Nacht vom 26. auf den 27. Oktober 2024 zerstörten Unbekannte erneut das Fußballfeld, indem sie zwischen 2 und 3 Uhr morgens mit einem Fahrzeug tiefe Furchen in den Rasen fuhren.

Der Schaden wird auf mindestens 2.000 Euro geschätzt und erfordert umfangreiche Reparaturen, die den Platz voraussichtlich bis in den Winter hinein unbespielbar machen. Die Polizei Haar ist bereits informiert, doch wie im Januar 2023 stehen die Ermittlungen erneut vor der Herausforderung, die Täter zu identifizieren. Wieder einmal werden die Stimmen zur Verhinderung solcher Straftaten durch Videoüberwachung lauter. Doch die Gemeinde verweigerte bisher eine Zustimmung und verweist auf die Datenschutzverordnung.

Die jüngsten Schäden am Sportpark reihen sich in eine lange Liste von Vandalismus-Vorfällen ein. Im April 2023 wurde die Hütte im hinteren Bereich des Sportparks (Nähe der Boule‐ und Stockschützenbahn) massiv verwüstet. In der aufgebrochenen Hütte, deren Scheiben zerschlagen wurden, haben die Täter wahllos Gegenstände wie Kühlschrank und Regale demoliert.

Im März 2021 hinterließen Randalierer im Skaterpark Glasscherben und Müll, und auch der Fußballplatz wurde bereits im Januar 2023 in ähnlicher Weise durch ein Auto beschädigt. Bereits damals mussten die Sportler in Grasbrunn die Rückkehr zum regulären Trainingsbetrieb um Monate verschieben. Bereits mehrfach sorgte der Skaterpark in der Vergangenheit für Ärger, als er Jugendlichen zu nächtlichen Partys genutzt wurde.

Einige fordern eine Überwachung im Sportpark, wie sie auch in anderen Gemeinden umgesetzt wurde. Laut § 4 des Bundesdatenschutzgesetzes wäre eine Videoüberwachung rechtlich zulässig, wenn sie den Schutz von Leben, Gesundheit oder Freiheit der Besucher sicherstellt oder zum Schutz von Eigentum und Einhaltung des Hausrechts erforderlich ist. Die Datenschutzverordnung schreibt zwar eine Abwägung der Interessen vor, lässt aber durchaus Raum für präventive Maßnahmen zur Sicherung von öffentlichen Sport- und Erholungsanlagen. Trotz dieser Regelungen verweigert die Gemeindeverwaltung seit Jahren konsequent die Einführung einer Überwachungskamera im Sportpark Grasbrunn.

Für viele Bürger ist das Unverständnis groß. Die wiederholten Kosten für Instandsetzungen, die inzwischen jährlich mehrere Tausend Euro betragen, belasten das Gemeinde-Budget und werden letztlich von den Steuerzahlern getragen. Platzwart Sepp DePrato, der seit vielen Jahren für die Pflege des Sportparks verantwortlich ist, äußert immer wieder seine Frustration über die mutwilligen Zerstörungen. Er bemerkt, dass die fehlende Überwachung nicht nur die Täter schützt, sondern auch den Sportpark zunehmend zu einem „Freigehege“ für Randalierer mache.

Die jüngste Beschädigung des Fußballfeldes bringt eine neue Dringlichkeit ins Spiel: Ohne vorbeugende Maßnahmen und eine klare Strategie zur Verhinderung weiterer Schäden werden die Sportstätten in Grasbrunn zunehmend unbrauchbar.

Es bleibt abzuwarten, ob sich der Gemeinderat in einer seiner nächsten Sitzungen zu einer grundsätzlichen Entscheidung durchringen kann, um weitere Vandalismusschäden einzudämmen – oder ob sich die Bürger auch in Zukunft allein auf die Verantwortungslosigkeit der Täter einstellen müssen.

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