Die Homepage des TSV wird barrierefrei und inklusiv
Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde Mitte 2021 der European Accessibility Act (EAA) in nationale Recht überführt. Die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) wurde Mitte 2022 verabschiedet und beschreibt Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen. Ab Mitte 2025 gilt das Gesetz dann.
Inwiefern das Gesetz für lokale Sportvereine wie den TSV Grasbrunn-Neukeferloh e.V. gilt, wird sich wahrscheinlich erst mit der Zeit zeigen.
Unabhängig davon haben wir damit gestartet unsere Homepage barrierefrei und inklusiv zu gestalten. Wenn ihr eine Seite der Homepage findet, die aus eurer Sicht noch nicht barrierefrei ist, dann könnt ihr uns das über das Kontaktformular zur Barrierefreiheit oder über Barrierefreiheits-Toolbar mitteilen.
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