Sportpark Grasbrunn: Neue Gebühren für Sportflächen
Der folgende Artikel erschien ursprünglich auf Grasbrunn Aktuell.
Am 23. April 2024 entschied der Gemeinderat von Grasbrunn, die bisherige Vermietungspraxis für das Stadion und den Nebenplatz beizubehalten. Die übrigen Sportflächen bleiben weiterhin ausschließlich für die Bürger der Gemeinde frei zugänglich.
Die Grasbrunner Gemeindeverwaltung wurde beauftragt, eine Gebührenerhöhung für den Haupt- und Nebenplatz vorzuschlagen. Diese Plätze sollen künftig von Privatpersonen, Mannschaften und Firmen gemietet werden können, sofern sie sportlich genutzt und nicht zweckentfremdet werden.
Der Kunstrasenplatz soll vorerst nicht in die Vermietung mit aufgenommen werden, da es besonders in Schlechtwettermonaten eine hohe Nachfrage für den Platz gibt, der die Nutzung durch Gemeindebürger einschränken könnte.
Die neue Gebührenordnung soll die Abrechnung pro Stunde vorsehen, da die bisherige Buchung pro Spiel als unpraktikabel galt. Bei Turnieren wird künftig eine Kaution fällig.
In der Sitzung des Grasbrunner Bau-, Umwelt und Verkehrsausschuss am 13.08.2024 wurde die Gebührenerhöhung dann einstimmig verabschiedet.
Damit Fremdmannschaften sich in Ihrer Planung auf die neuen Gebühren einstellen können, tritt die Gebührenerhöhung erst am 01.01.2025 in Kraft.
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Bildnachweis:
- Post Sportpark Grasbrunn 2: Oliver Bertram